Rechtsanwaltskanzlei Schleswig

Debcon GmbH – Forderungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung

Debcon GmbH

Die Debcon GmbH beansprucht aus älteren Abmahnungen der U+C Rechtsanwälte Forderungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung in Höhe von 1.286,80 €. Auf ein solches Schreiben sollte nicht ungeprüft und vorschnell reagiert werden.

Die Debcon GmbH übersendet aktuell Zahlungsaufforderungen. In diesen Schreiben beansprucht die Debcon GmbH Forderungen aus älteren Abmahnungen der Rechtsanwälte Urmann + Collegen, die im Auftrage verschiedener Rechteinhaber (u.a. DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien [nach deren Insolvenz nunmehr FDUDM2 GmbH], Multi Media Verlag GmbH) Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung begehrt hatten. Soweit von den Rechtsanwälte U+C ein pauschalierter Betrag in der Regel von 650,00 € geltend gemacht worden war, fordert die Debcon GmbH nunmehr 1.286,80 €. Die Zusammensetzung der Forderung bleibt völlig offen. Hinzuweisen ist, dass sich die Schreiben der Debcon GmbH auch auf Abmahnungen aus dem Jahre 2010 beziehen, so dass hinsichtlich der insoweit auch begehrten Anwaltskosten bereits Verjährung eingetreten ist. Dieser Teil der Forderung kann daher von der Debcon GmbH nicht mehr begehrt werden. Auch der Schadensanspruch wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung des Anschlussinhabers über eine Tauschbörse kann zurückgewiesen werden.

Überweisen Sie daher nicht vorschnell den geforderten Betrag und lassen Sie sich auf keinen Fall durch das Schreiben der Debcon GmbH einschüchtern.

Gerne können Sie uns kontaktieren. Übermitteln Sie uns am besten das Forderungsschreiben der Debcon GmbH und Ihre Kontaktdaten per E-Mail oder Telefax. Wir werden sodann unverzüglich zur Abklärung des weiteren Vorgehens mit Ihnen in Kontakt treten.

N. Zarnekow