Waldorf-Frommer – Abmahnung / Filesharing
Die Rechtsanwälte Waldorf-Frommer mahnen weiterhin wegen illegalem Angebot zum Download von urheberrechtlich geschützten Werken ab. Sind auch Sie betroffen? Dann kontaktieren Sie uns. Wir sind gerne bereit, Sie zu beraten und Sie bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche zu unterstützen.
Die Rechtsanwälte Waldorf-Frommer aus München mahnen u.a. im Auftrage der Studiocanal GmbH, Warner Bros. Entertainment GmbH, Constantin Filmverleih GmbH, Majestic Filmverleih GmbH, Universum Filmverleih GmbH und Sony Music Entertainment GmbH wegen illegalem Tauschbörsenangebot an diversen Werken ab. Es wird dem Empfänger der Abmahnung vorgeworfen, dass er das Werk unter der angeführten IP-Adresse weltweit allen Nutzern der Tauschbörse „bittorrent“ zum Herunterladen angeboten habe. Neben einem Anspruch auf Schadensersatz wird ein Aufwendungsersatzanspruch (Rechtsverfolgungskosten) begehrt. Es wird zudem ein Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrages (Strafbewehrte Unterlassungserklärung) übersandt.
Wir empfehlen Ihnen, dieses Angebot nicht vorschnell anzunehmen und den geforderten Betrag nicht ungeprüft zu überweisen.
Gerne können Sie uns telefonisch kontaktieren. Wir beraten Sie gern, wie gegen die Abmahnung vorzugehen ist und welche Möglichkeiten zur Abwehr dieser bestehen.
Ihre Abmahnung können Sie uns auch gerne zur Überprüfung per Telefax an: 0 46 21 / 99 00 49 oder per E-Mail an: kanzlei@zarnekow-partner.de übermitteln.
Über Ihre Kontaktaufnahme würden wir uns freuen.
N. Zarnekow