Rechtsanwaltskanzlei Schleswig

Abmahnung wegen Filesharing / Streaming

Nachdem es in der Vergangenheit zu einer Vielzahl von Abmahnungen wegen sog. Filesharing von Musik- / Filmwerken gekommen war (u.a. durch die Rechtsanwälte Rasch, Waldorf & Frommer, U + C), erreichen uns nunmehr Anfragen betreffend Abmahnungen wegen der angeblichen Nutzung rechtswidriger Streaming-Angebote. Hierbei wirft die Kanzlei U + C dem Inhaber eines Internetanschlusses vor, von diesem aus ein urheberrechtlich geschütztes Werk illegal von dem Internetportal „Redtube“ abgerufen zu haben. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordern Urmann + Collegen u.a. Schadensersatz sowie Rechtsanwaltsgebühren.

Wir empfehlen Ihnen, die Unterlassungserklärung nicht vorschnell abzugeben. Dieses birgt die Gefahr, dass Sie sich über Jahre binden und bei Abruf des angemahnten Werkes auf anderen Portalen in Anspruch genommen werden können. Auch können wir Ihnen nicht dazu raten, die geltend gemachten Summen zu überweisen. Wir halten es bereits für fraglich, ob die schöpferische Höhe des Materials, um welches es in den Abmahnungen geht, überhaupt ausreicht, um urheberrechtlichen Schutz zu erlangen. Zudem gehen wir davon aus, dass die von U + C vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht und somit mit § 97 a Abs. 2 UrhG nicht vereinbar ist.

Haben Sie Fragen zum sog. Filesharing / sog. Streaming und zu der Ihnen vorliegenden Abmahnung, können Sie uns gerne anrufen: 0 46 21 / 99 000. Gerne sind wir auch bereit, Ihre Abmahnung zu überprüfen – hierfür bitten wir Sie, uns diese per Telefax: 0 46 21 / 99 00 49 oder E-Mail: kanzlei@zarnekow-partner.de zu übersenden.

Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

N.Zarnekow