Rainer Zarnekow
ist als echter Schleswig-Holsteiner in der Landeshauptstadt Kiel aufgewachsen.
Das Studium der Rechtswissenschaften und der Volkswirtschaft in Kiel und Berlin sowie die anschließende Referendarzeit waren geprägt durch die praxisnahe Vorbereitung auf die Tätigkeit des Rechtsanwaltes, die von Rainer Zarnekow bereits mit Aufnahme des Studiums angestrebt wurde.
Entsprechend folgte nach dem zügigen Abschluss der Ausbildung mit zwei Prädikatsexamina die Zulassung als Rechtsanwalt zunächst am Amtsgericht Nordenham und am Landgericht Oldenburg in Oldenburg bereits im Jahre 1970.
Im Dezember 1971 zog es Rechtsanwalt Zarnekow zurück in die Schleswig-Holsteinische Heimat. Dort erfolgte sodann die Zulassung als Rechtsanwalt am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht.
Darüber hinaus war er seit 1977 als Notar in Schleswig tätig.
Nach Wegfall der Singularzulassung im Jahre 2002 wurde von ihm die Rechtsanwaltskanzlei Zarnekow und Partner GbR gegründet.
Während seiner langjährigen forensischen Tätigkeit als Berufungsanwalt und als Verwaltungsrechtler erwarb er sich außerordentlich umfangreiche Erfahrungen im materiellen und formellen Recht.
Rechtsanwalt Zarnekow befasst sich insbesondere mit wirtschaftsrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen und immobilienrechtlichen Fragestellungen.
Auch verfügt Rechtsanwalt Zarnekow über außerordentliche Expertisen im Bereich des öffentlichen Rechts, mit Schwerpunkten im Bau- und Abgabenrecht.
Daneben liegen die Tätigkeitsschwerpunkte im Familienrecht, Erbrecht und Landwirtschaftsrecht.