Tradition – Woher wir kommen
Die Rechtsanwaltskanzlei Zarnekow & Partner lässt sich zurückführen auf Herrn Rechtsanwalt Hans Brunner, der seit 1928 am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht zugelassen war.
Im Jahre 1949 verband dieser sich mit Rechtsanwalt Gerhard Kasper zu einer Sozietät, der ab 1957 Rechtsanwalt Peter Gürich bis zu seinem Wechsel als Revisionsanwalt beim Bundesgerichtshof im Jahr 1971 angehörte.
Bis zum altersbedingten Ausscheiden der Rechtsanwälte Gerhard Kasper und Hans Brunner traten die Rechtsanwälte Dr. Gerd Elsner, Rainer Zarnekow und Rolf Soblik in die Sozietät ein. Anschließend wurden Dr. Lutz Wolter, Jörg Rüping und Dr. Udo Hansen aufgenommen. Die Kanzlei entwickelte sich zur größten Sozietät am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht.
Bis zum 30. Juni 2002 wurde die Sozietät als „reine“ OLG-Kanzlei geführt, die sich neben der Vertretung in verwaltungsrechtlichen Spezialgebieten fast ausschließlich mit Berufungsmandanten in Zivilsachen bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht befasst hat. Dies erfolgte vor dem Hintergrund, dass bis zum 30.06.2002 am Oberlandesgericht nur Anwälte auftreten durften, die ausschließlich an dem betreffenden Oberlandesgericht zugelassen waren.
Zum 01. Juli 2002 erfolgte insofern eine Rechtsänderung, als dass diese so genannte Singularzulassung entfiel. Dieser Rechtsänderung, die auf einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes beruht, hat sich die Kanzlei gestellt. Sie ist neu strukturiert worden und hat ihre Tätigkeit ausgedehnt auf die Vertretung vor sämtlichen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten Deutschlands, die Vertretung vor den Verwaltungsgerichten, Arbeitsgerichten und Sozialgerichten in allen Instanzen.