Rechtsanwaltskanzlei Schleswig

Temy Group Forderungsmanagement

Die „Temy Group Forderungsmanagement“ versendet derzeit Mahnschreiben, in denen vorgebracht wird, dass trotz zahlreicher Mahnungen eine Forderung von Ihnen nicht gezahlt worden sei. Genannt sind offene Beträge bis hin zu 597,53 €. Die „Temy Group Forderungsmanagement“ kündigt an, dass aufgrund der anhaltenden Zahlungsverweigerung keine andere Möglichkeit mehr bestehen würde, als bei Ihrer kontoführenden Bank/Sparkasse eine Vorpfändung gegen Sie einzuleiten. Dem Schreiben beigefügt ist eine vorbereitete Vorpfändung gem. § 845 ZPO, gerichtet an die Gerichtsvollzieherverteilungsstelle des zuständigen Amtsgerichts.

Auch wenn die Sperrung Ihres Kontos angedroht wird, bewahren Sie Ruhe. Überweisen Sie die genannte Forderung nicht vorschnell. Im Forderungsschreiben der „Temy Group Forderungsmanagement“ ist keine Firma (Gläubiger) genannt, zu der angeblich ein Vertragsverhältnis bestehen soll.

In der Zivilprozessordnung ist eindeutig geregelt, dass für eine so genannte Vorpfändung im Sinne des § 845 ZPO ein vollstreckbarer Schuldtitel vorzuliegen hat. Ohne einen solchen, kann es keine Vorpfändung geben! Ein solcher Schuldtitel kann entweder ein Vollstreckungsbescheid oder ein rechtskräftiges Urteil sein. Liegt ein solcher Titel nicht vor, kann die Zahlungsaufforderung nicht begründet sein. Zahlen Sie also nicht vorschnell und insbesondere nicht ungeprüft, wenn Ihnen ein entsprechendes Schreiben der „Temy Group Forderungsmanagement“ zugeht.

Für etwaige Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.